Gute Nachrichten für ‚Hartz IV-Betroffene’: Mieterschutzbund hilft bei Mietmängeln – Jobcenter kann künftig für Mitgliedschaft im Mieterschutzverein den Beitrag übernehmen und: Mietkosten in der StädteRegion Aachen können nach BSG-Urteil bis zu 15 Euro höher als bisher übernommen werden.
Am 30. Mai informierte das Jobcenter der StädteRegion Aachen über einen Kooperationsvertrag mit dem Mieterschutzbund vor Ort. Damit ist ein weiterer Lösungsvorschlag des SGB II-Netzwerkes umgesetzt.
Die Umfrage des SGB II-Netzwerkes (veröffentlicht im Januar 2012) hatte unter anderem ergeben, dass Befragte „Hartz IV“-Betroffene beklagten, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sowie notwendige Reparaturen würden mit dem Existenzminimum „Hartz IV“ nicht übernommen. Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter über z.B. zu hohe Betriebs-, Heizkosten oder Wohnungsschäden/ Reparaturen kann nun der Mieterschutzverein helfen, ihre Rechte gegenüber den Vermietern durchzusetzen.
In der StädteRegion Aachen (STR) sind über 50.000 Menschen von ‚Hartz IV’ abhängig.
Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (sog. ‚Hartz IV-Reform’ 2005) haben dazu geführt, dass immer mehr Arbeitssuchende nur noch Fürsorgeleistungen beziehen. Soziale Rechte wie statussicherndes Arbeitslosengeld und Grundsicherung sind seitdem kein öffentliches Gut mehr, das jedem unabhängig von subjektiver Lage und Beurteilungsspielräumen zu Teil wird.
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Des Weiteren ist durch eine Bundessozialgericht-Entscheidung am 16.05.2012 wiederholt klargestellt worden, dass die Begrenzung der Kosten der Unterkunft (KdU) ausgehend von 47 qm rechtswidrig war und dass damit von den Jobcentern landesweit Zehntausende SGB II-Empfänger benachteiligt wurden. Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X hatte zur Folge, dass die Jobcenter alle zu Unrecht gekürzten Mieten, Betriebskosten und Heizkosten sowie etwaig abgelehnte Kostenzusicherung zum Umzug und deshalb abgelehnte Umzugs- und Renovierungskosten nachzahlen müssen. Eine vom ‚Netzwerk SGB II Aachen‘ erstellte Übersicht Tabelle mit den Mietobergrenzen (besser: Richtwerte!) für alle Familiengrößen und Kommunen in der StädteRegion findet sich unter Kosten der Unterkunft – Dokumente.
Widersprüchen und Klagen, die sich gegen zu gering berücksichtigte Unterkunfts-, Betriebs- und Heizkosten seit dem 01.01.2010 richten (Wirksamwerden des WNG) ist mit höchstrichterlich klargestellten Angemessenheitssätzen abzuhelfen. Bisher ließ man nach dem SGB II-Leistungsberechtigte hier auflaufen …“sie können ja zu den Sozialgerichten gehen und dort klagen, bis der Arzt kommt“.
Download: PM Koop Jobcenter-Mieterschutz
Nachtrag: Hier die Weisung des Ministeriums NRW an die Jobcenter in NRW MAIS-NRW-25.05.2012-zu-KdU-in–NRW
Nachtrag 2: Artikel in den Aachener Nachrichten von Samstag, 09.06.2012 AN_12-06-09_initiative alarmiert.pdf
Nachtrag 3: Vom Jobcenter (lt. http://www.joycenter.net) veröffentlichte SGBXII-Richtlinie (2012-06-01-KDU_u_NK-richtlinie-jc-ac.pdf), die ebenso für die SGBII-Sachbearbeitung anzuwenden sein soll.
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